Ein Klimafreundlicher Neubau wird gefördert!

19.06.2023

 

Der neue Standard für klimafreundliches Bauen soll durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht werden. Ein Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) erfüllt die Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der LCA-Lebenszyklusanalyse nachzuweisen sind und entspricht dem Effizienzhaus 40 Standard, EH 40 genannt.

Desweiteren darf es keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Ein Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q) im KFWG Standard verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNGPLUS) oder

PREMIUM (QNGPREMIUM)". 

Und schon ist der Topf der KfW-Förderung für Neubauten wieder leer!

21.04.2022

Rasend schnell war die Milliarde weg:

Das KfW-Fördervolumen für energiesparende Neubauten war am ersten Tag erschöpft. »Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr«, heißt es auf der Website der staatlichen Förderbank KfW. Und das nur ganze 3 Stunden nach dem Neustart des Förderprogramms für die Neubauten. Gerade war es möglich, Anträge abzugeben, schon musste die Bank die Funktion wieder abschalten. Das Fördervolumen von einer Milliarde Euro war binnen kürzester Zeit an diesem Mittwoch ausgeschöpft, ein KfW-Sprecher bestätigte das.

Nun soll ein neues Programm mit härteren Auflagen folgen.

Ab sofort fördert die KfW wieder energieeffizientes Bauen

20.04.2022

Für die vielen angehende Häuslebauer war der plötzliche Stopp der KfW-Förderung für Neubauten ein großer Schock.

Nun ist die Möglichkeit der Förderung wieder zurück.Eine Milliarde Euro stellt der Bund dazu bereit, vorerst begrenzt bis Ende des Jahres.

KfW-Förderstopp – wie geht es nun weiter?

31.03.2022

Seit dem Bericht über den Stopp der BEG-Förderung zum 24.01.2022 liegen einige ereignisreiche Tage hinter uns. Das Hin- und Her rund um das BEG-Chaos konnte man in der Tagespresse verfolgt. Wir möchten Ihnen im Folgenden gerne den Stand der Entwicklung von Politik und wohnungswirtschaftlichen Verbänden schildern. Leider ist es Fakt, dass trotz der teilweisen Aufhebung des KfW-Förderstopps die Planungsunsicherheit weiter bestehen bleibt.

Am 24.01.2022 wurde vom BMWK und der KfW der sofortige Stopp für alle Förderanträge auf EH-55-Neubauförderung, für alle Programme der energetischen Sanierung sowie die EH-40 Neubauförderung verkündet. Auf Grund fehlender Haushaltsmittel.

Angekündigt wurde, dass die gestellten Anträge auf EH-55-Neubauförderung nicht mehr bearbeitet und beschieden werden. Die energetische Sanierung sowie EH-40 im Neubau wiederaufgenommen werden würden, sobald entsprechende Haushaltsmittel freigegeben sind.

Zur Weiterführung der KfW-Förderung für Sanierung und Neubau erreichten uns nun folgende Informationen:

  • Die Sanierungsförderung für energetische Gebäudesanierung soll kurzfristig mit unveränderten Sanierungstatbeständen wiederaufgenommen werden.
  • Für das laufende Jahr 2022 soll ein befristetes EH-40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt werden. Die Fördersätze sollen auf die Hälfte abgesenkt und ein Kostendeckel von voraussichtlich einer Milliarde Euro eingezogen werden. Einzelheiten wie die Antragsberechtigung und das Vergabeverfahren arbeiten Ministerien und KfW derzeit aus.
  • Ab dem Jahr 2023 soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Es soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Förderung aufgelegt werden. Förderbeginn soll spätestens der 01.01.2023 sein. Das Programm soll auf das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen, das Fördern nachhaltiger Energieversorgung und die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro m2 Wohnfläche ausgerichtet werden.
  • Die BEG soll im Laufe des Jahres 2022 auch im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden.
  • Für den Sozialen Wohnungsbau wird das BMWSB mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung auflegen.

Wie geht es nach dem überraschenden Stopp weiter mit der Förderung für Energieeffizienz-Gebäude ?

20.02.2022

Überraschend war die Förderung der KfW-Effizienzhäuser Ende Januar endgültig gestoppt worden.

Das Effizienzhaus 40-Förderprogramm soll jetzt hingegen doch noch bis Ende des Jahres weitergeführt werden.

Allerdings wie von verschiedene Medien gemeldet, soll es dabei jedoch eine reduzierte Förderung geben und dieses Volumen bei einer Milliarde gedeckelt sein.

Man will so verhindern dass es zum Jahresende erneut zu einer Antragsflut kommt.

KfW stoppt vorläufig Förderung für energieeffiziente Gebäude

25.01.2022


Standards für Neubau &  Förderung sollen laut Bundesregierung gesetzliche neu geordnet werden

Die Anträgen und Bewilligungen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird ab sofort mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig beendet wird die Neubauförderung des Effizienzhaus und Effizienzgebäude 55 (EH55), die aber ohnehin bis Ende Februar ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Mit Sicht auf die vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Ohnehin endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 (EH55).

Auch die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds von der Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso soll zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen Anträgen entschieden werden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.

Damit keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard schnell der neue gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit will man konsequent das gesetzlich regeln was der Markt schon längst kann und was somit der regulatorische Mindeststandard sein soll.

Genauso wichtig ist es möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte Förderung für neue Gebäude, wie sie  im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden werden.

Ebenso soll zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH40 wieder aufgenommen?

Die Ministerien arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?

Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher hat die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.